Aussteller- und Sponsorenbedingungen

Um die Kongressorganisation für beide Seiten zu optimieren, bitten wir Sie die Buchungsformulare komplett auszufüllen und folgende Punkte zu beachten: 

1. Allgemeine Informationen

Erstellte Angebote beinhalten die beschriebenen Leistungen. Es werden keine Optionen auf Angebote gegeben. Zusätzliche Präsenz durch die Platzierung von Werbematerial ist auf Anfrage möglich. Die benötigten Materialien sind vom Sponsor selbst zu stellen. Mit der Rücksendung Ihrer unterzeichneten Bestellung gilt Ihre Zusage als verbindlich und bildet die Vertragsgrundlage.

Die verwendeten Angebotsbilder sind Musterabbildungen und können im Vergleich zur umgesetzten Leistung in Form, Farbe, Quantität und Qualität abweichen. Die INTERPLAN AG informiert Sie über alle Details der Abwicklung der gebuchten Leistung und verpflichtet sich zur Umsetzung der beschriebenen Leistungen. Die INTERPLAN AG agiert als Veranstalter und schließt sämtliche Verträge für Ausstellung und Sponsoring in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ab.

2. Standplatzvergabe

Die Vergabe der Standplätze erfolgt nach dem Prinzip „first come – first served“ bzw. nach besonderen Vereinbarungen. Die Standplatzvergabe ist abhängig von der Standgröße, den örtlichen Gegebenheiten und den von Ihnen angegebenen Informationen. Eine Verbindlichkeit des Standplatzes und der Größe kann daraus nicht abgeleitet werden.

INTERPLAN behält sich das Recht vor, Ihre Standfläche geringfügig größer oder kleiner zu gestalten und den Stand nach eigenem Ermessen einzuplanen (s. auch Pkt. 3, AGB).

Nach Fertigstellung der Aufplanung werden Ihnen der Standplan mit einer Ausstellerliste und detaillierten Ausstellerinformationen inkl. Bestellformularen für Standequipment und Strom zugesandt.

3. Verhaltenskodizes

Die Gesellschaft wünscht ein konfliktfreies Werbeumfeld und behält sich daher vor, Werbemaßnahmen absagen zu lassen.

4. Nennung in den Kongressmedien

Alle Aussteller werden im Hauptprogramm und auf der Tagungswebsite aufgeführt.

5. Bestimmungen

Eigene Parallelveranstaltungen in unmittelbarer Nähe zur Tagung sind nur mit einer schriftlichen Genehmigung durch die INTERPLAN AG gestattet. Die INTERPLAN AG, in Abstimmung mit der Gesellschaft, behält sich bei unangemeldeten Veranstaltungen, die das Tagungsprogramm oder zugehörige Veranstaltungen gefährden, einen Ausschluss des verantwortlichen Unternehmens von der gesamten Tagung vor.